Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

‍1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten zwischen der MyTech GmbH (Ziegelweg 1/1, 72764 Reutlingen, HRB 766052, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart), im Folgenden “MyTech” genannt, und ihren jeweiligen Vertragspartnern, im Folgenden “Kunde” genannt.
2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
3. Die AGB der MyTech haben Vorrang vor abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen oder besonderen Geschäfts-, Einkaufs- und Vertragsbedingungen des Kunden.
4. Diese AGB gelten auch als Grundlage für alle weiteren Geschäfte in einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen MyTech GmbH und dem Kunden.
5. MyTech GmbH vertreibt eigene Produkte und Dienstleistungen sowie Produkte und Dienstleistungen von Dritten an ihre Kunden.

‍Grundlagen der Geschäftsbeziehung
‍‍1. Datenschutz

1.1. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Nutzers an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme hiervon besteht für solche Daten, die notwendigerweise an Dritte und freie Mitarbeiter von MyTech weitergegeben werden müssen, um beispielsweise den Vertragsschluss, die Herstellung des Produktes und den fortlaufenden Service zu ermöglichen.
1.2. Die Kundendaten werden von MyTech auch über das Ende der einzelnen Vertragsbeziehung hinaus gespeichert, um weitere Vertragsschlüsse anzubahnen. Der Kunde hat das Recht, jederzeit über seine gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunft zu verlangen und deren Löschung zu fordern.
1.3. MyTech bedient sich zur Speicherung und Verwaltung der Kundendaten eines CRM-Systems (Customer Relationship Management). Hierzu wurde ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVO geschlossen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in dem genannten System verarbeitet werden. Wünscht er dies nicht, hat er dies MyTech unverzüglich mitzuteilen.
2. Verschwiegenheit
2.1. Die Vertragsparteien wahren Verschwiegenheit über Vertragsdetails, getroffene Absprachen, ausgetauschte Dokumente und Daten. Dies gilt auch für Informationen, die geeignet sind, bei Veröffentlichung oder Weitergabe zu wirtschaftlichen Nachteilen für den jeweiligen Vertragspartner zu führen.
2.2. Sofern dies mündlich vereinbart wurde, erteilt der Kunde MyTech das Recht, das Bestehen der Vertragsbeziehung auf einer Referenzliste zu veröffentlichen, die auch im Internet eingestellt werden kann. Dieser Vereinbarung kann durch den Kunden jederzeit widersprochen werden, woraufhin MyTech die Offenlegung des Vertragsverhältnisses ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs unterlässt. Für bereits im Umlauf befindliche Dokumente hat der Widerspruch keine Wirkung.
3. Urheberrechte
3.1. Die Urheberrechte an den verkauften Produkten bleiben, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart ist, bei MyTech. Dies betrifft insbesondere Quellcodes, Datenbanken und Baupläne der Produkte sowie Lizenzrechte an Fotos, Videos und Grafikdesign-Elementen.
3.2. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit diese Daten nicht an Dritte gelangen bzw. von Dritten ausgespäht werden.
3.3. Dem Kunden von MyTech überlassene Skripte, Angebote und andere textliche Informationen sind ausschließlich für den Gebrauch durch den Kunden bestimmt und dürfen, ausgenommen einer ausdrücklichen anderweitigen Regelung, nicht an Dritte weitergegeben werden.
4. Haftungsausschluss von MyTech
4.1. Sofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, den Vertragszweck gefährdender Pflichten oder Pflichten nach dem Produkthaftungsgesetz handelt, schließt MyTech eine Haftung für Schäden aus, die dem Kunden durch ein Verschulden von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Hilfspersonen der MyTech entstehen.
4.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos durch MyTech und bei Verzugsschäden im Falle eines verbindlich vereinbarten Liefertermins.
4.3. Außerdem haftet MyTech nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten aufgrund einer unsachgemäßen Verwendung der gelieferten Produkte entstehen.
5. Haftung des Kunden
5.1. Den Kunden trifft die Pflicht zur Sicherung der Systeme gegen unsachgemäße Verwendung, Vandalismus und Cyberangriffe.
5.2. Kommt er dieser Pflicht nicht nach oder werden die Produkte unsachgemäß verwendet, haftet er für die dadurch entstandenen Schäden und stellt MyTech insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
6. Gerichtsstand
Sind beide Vertragspartner Kaufleute im Sinne des HGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der MyTech.

‍Vertragskonditionen
‍‍1. Zustandekommen des Vertrags

1.1. Die Präsentation von Waren auf Website, Bestellformularen, Produktdatenblättern und in Werbeanzeigen stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.
1.2. Angebote von MyTech bedürfen der Textform und haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 14 Tagen. Sie können bis zur Annahme durch den Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.
1.3. Wird ein Angebot in dieser Zeit nicht angenommen, gilt die verspätete Erklärung des Kunden als neues Angebot, welches von MyTech angenommen werden kann.
1.4. Ist die bestellte Ware nicht verfügbar, informiert MyTech den Kunden hierüber. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
1.5. Die im Angebotstext genannten Spezifikationen der Produkte sind nach bestem Wissen zusammengestellt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
2.1. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise.
2.2. Der Kunde hat Zahlungen sofort und ohne Abzug zu leisten, soweit dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart ist.
2.3. MyTech ist dazu berechtigt, jederzeit Auskünfte über die Bonität des Kunden einzuholen.
2.4. Bieten die Vermögensverhältnisse des Kunden Grund zu der Annahme, die Zahlung könnte nicht mehr oder nicht in voller Höhe geleistet werden, kann trotz eines gewährten Zahlungsaufschubs sofortige Zahlung verlangt werden.
2.5. Bei verspäteter Zahlung ist die Geldschuld ab Fälligkeit gem. § 288 BGB zu verzinsen.
2.6. Bedingte Zahlungen sowie Zahlungen mit einer anderen als der vereinbarten Zahlungsart werden nur erfüllungshalber angenommen und lassen die Ansprüche von MyTech bis zur Befriedigung bestehen.
2.7. MyTech behält sich vor, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen per E-Mail an den Kunden zu übermitteln.
2.8. Der Kunde kann lediglich mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder zur Entscheidung reifen Forderungen, die zu den Forderungen von MyTech in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, aufrechnen.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden verbleiben die gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Produkte im Eigentum von MyTech.
3.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte vor der Bezahlung weiter zu veräussern, zu vermieten oder sie von Dritten warten oder reparieren zu lassen. Auch eine Sicherungsübereignung der Produkte an Dritte ist vor Bezahlung nicht zulässig.
3.3. Der Kunde hat MyTech eine etwaige Pfändung unverzüglich anzuzeigen und den Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.
3.4. Erwirbt ein Dritter durch gutgläubigen Erwerb bzw. durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder auf andere Weise vor der vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum an den Produkten, tritt der Kunde die ihm gegen den Dritten entstehenden Ansprüche an MyTech ab.

Besondere Vertragsgestaltungen

‍1. Erstellung der Produkte
1.1. Der Kunde hat die Pflicht, die zur Erstellung der Produkte notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Kommt er dieser Pflicht auch nach Aufforderung nicht nach, kann MyTech nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten
.1.2. MyTech speichert die Anwendungsdaten und sonstigen Inhalte des Kunden nur für eine bestimmte Zeit, die über die erstmalige Erstellung des Produkts nicht wesentlich hinausgeht. Für Datensicherungen und Backups ist der Kunde selbst verantwortlich. MyTech kann nicht für den Verlust von Anwendungsdaten des Kunden haftbar gemacht werden.
2. Miete
2.1. Ein Mietverhältnis über Produkte zwischen dem Kunden und MyTech muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
2.2. Der Mietpreis ist monatlich zu entrichten. Kommt der Kunde mit der Zahlung von zwei Raten in Verzug, kann MyTech das Mietverhältnis einseitig und ohne Angabe von Gründen kündigen.
2.3. Das Mietverhältnis bezieht sich auf den technischen Stand des Produkts zum Zeitpunkt seiner Lieferung. MyTech ist nicht verpflichtet, dieses zu modernisieren, weiterzuentwickeln oder an den neuesten Stand der Technik anzupassen. Abweichungen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Finanzierung
3.1. MyTech kann dem Kunden einen Darlehensvertrag mit einem externen Finanzdienstleister zur Finanzierung vermitteln. Dabei übernimmt MyTech keine Gewähr, dass der Vertrag zustande kommt.
3.2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MyTech steht nicht unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Finanzierung. Kommt der Finanzierungsvertrag nicht zustande oder erlischt er, hat der Kunde die geschuldete Zahlung auf andere Weise zu erbringen.
4. Lieferung
4.1. Die Lieferung ist nicht Bestandteil des Kauf-, Miet- oder Leasingvertrags, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
4.2. Über die Lieferung kann ein separater, entgeltpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden.
4.3. Die Lieferfristen und- zeiten variieren von Produkt zu Produkt und müssen individuell vereinbart werden.
5. Die MyTech GmbH ist eine 100% Tochtergesellschaft der SMG für Weiterbildung GmbH. Die Muttergesellschaft ist bis zum 31.12.2021 zum Forderungsmanagement im eigenen Namen und für die MyTech GmbH berechtigt und beauftragt. Darüber hinaus werden Forderungen der MyTech GmbH im selben Zeitraum an die SMG Institut für Weiterbildung GmbH abgetreten.

‍Mängelrechte, Support und Mitwirkungspflichten
‍1. Mängelrechte des Kunden

1.1. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen von Mängeln ist der Gefahrübergang auf den Kunden. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
1.2. Werden offensichtliche Produktmängel nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware angezeigt, gilt die Ware als genehmigt, was zum Erlöschen von Mängelrechten aufgrund dieser Mängel führt.
1.3. Handelt es sich für beide Parteien um ein Handelsgeschäft, trifft den Kunden eine weitergehende Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Danach hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und der MyTech von sich zeigenden Mängeln Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware nach den Vorschriften des § 377 HGB als genehmigt.
2. Support
2.1. MyTech ist berechtigt, sich für den Support der Dienste Dritter zu bedienen.
2.2. Eine Verpflichtung von MyTech zur Aktualisierung der Produkte auf den neuesten technischen Stand muss ausdrücklich vereinbart werden.
2.3. Sicherheitsupdates werden dem Kunden für eine begrenzte Zeit nach Vertragsschluss auf Verlangen kostenfrei zur Verfügung gestellt, sofern dies MyTech zumutbar ist und nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte erwartet werden darf. Darüber hinaus können weitere Vereinbarungen zur Versorgung mit Sicherheitsupdates getroffen werden.
2.4. MyTech speichert die Anwendungsdaten des Kunden nur für eine bestimmte Zeit, die über die erstmalige Einrichtung des Produkts nicht wesentlich hinausgeht. Für Datensicherungen und Backups ist der Kunde selbst verantwortlich. MyTech kann nicht für den Verlust von Anwendungsdaten des Kunden haftbar gemacht werden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Um den Support an den gelieferten Produkten zu ermöglichen, hat der Kunde deren Zugänglichkeit für Servicepersonal von MyTech oder beauftragte Dritte zu gewährleisten.
3.2. Im Einzelfall kann für den Support eine Fernwartung eingerichtet werden. Dies muss ausdrücklich zwischen dem Kunden und MyTech vereinbart werden. Die Fernwartung kann nur stattfinden, wenn der Kunde eine Internetverbindung des Produkts sicherstellt.
3.3. Für Schäden, MyTech aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden entstehen, kann MyTech Schadensersatz verlangen (dies können beispielsweise vergebliche Anfahrtskosten oder Wartezeiten, jedoch auch Schäden am Produkt selbst sowie an anderen Rechtsgütern sein).

Schlussvorschriften

‍1. Individualabreden, die nach § 305b BGB Vorrang vor diesen AGB haben, können aus Gründen der Rechtssicherheit nur durch Textform getroffen werden. Eine Abkehr von diesem Textformerfordernis bedarf ebenfalls der Textform. Dies gilt entsprechend für strengere Formerfordernisse (z.B. Schriftform).
2. MyTech behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen.

Stand: 01/2020